Reckingen-Gluringen
Einwohneramt / Zivilstandsamt

Diezig Roland     Tel. 027 / 974 12 12
Gemeindeschreiber   Fax 027 / 974 12 15
3998 Reckingen   Mail

Das Einwohneramt ist verantwortlich für das Einwohnerwesen, namentlich für den Zu- und Wegzug und den Umzug innerhalb der Gemeinde.

Zuzug / Anmeldung
Nachstehende Unterlagen und Dokumente sind erforderlich:
  • Heimatschein
  • Familienbüchlein oder Familienausweis
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Ausländerausweis
  • Reisepass (Ausländer)

  • zum Online-Formular für die Anmeldung
Sobald wir im Besitze des Heimatscheines, des Familienbüchleins oder eines Familienausweises
und des Nachweises der Krankenversicherung sind, kann die Anmeldung definitiv erfolgen.

Wegzug / Abmeldung

Familie  Herr  Frau
Name
Vorname
Geburtsdatum
Wegzugsdatum
Wegzugsadresse
PLZ / Ort
AHV-Nr.

Identitätskarte
Identitätskarte Die Identitätskarte wird mit einem Antragsformular bei der Wohngemeinde beantragt.


Der Antragsteller muss mit einem Passfoto und der alten Identitätskarte persönlich in der Gemeindekanzlei vorbeikommen. Für Minderjährige unter 18 Jahren ist die Unterschrift der Eltern, sowie ein Familienausweis erforderlich.

Gültigkeit Identitätskarte
Erwachsene Kinder (3-18 Jahr) Kinder (0-3 Jahr)
10 Jahre 5 Jahre 3 Jahre
10 Jahre 5 Jahre 3 Jahre

Verlust
Jeder Verlust der Identitätskarte oder des Passes ist der Kantonspolizei sofort anzuzeigen.

Passfoto
- schwarz/weiss
- farbig
- neueren Datums (nicht älter als 1 Jahr)

Die Vorschriften bezüglich Anforderungen an die Passbilder sind unbedingt einzuhalten.

Gebühren und Fristen
Ab dem Zeitpunkt der Beantragung bei der Wohnsitzgemeinde ist mit einer Zustellfrist von längstens 15 Arbeitstagen zu rechnen. Die Ausweise werden direkt dem Antragsteller zugeschickt. Die vom Bund festgelegten Gebühren werden bei Antragstellung von der Gemeinde einkassiert.

Kosten (inklusive Versandspesen)
Erwachsene Kinder (3-18 Jahr) Kinder (0-3 Jahr)
72.00 Fr. 37.00 Fr. 37.00 Fr.


Schweizer Pass
Schweizer Pass
Kartenantrag

Der Schweizer Pass wird direkt über die Passstelle des Kantons beantragt.
  • Antrag übers Internet www.schweizerpass.ch
  • Antrag telefonisch über Passstelle Sitten 027 / 606 06 00
Nach erfolgter persönlicher Vorsprache und Genehmigung des Antrages wird der Pass innert höchstens zehn Arbeitstage (Ausland: 30 Arbeitstage) eingeschrieben per Post zugestellt.

Benötigte Unterlagen:
  • Ihren bisherigen Pass und Ihre bisherige Identitätskarte
Bei der persönlichen Vorsprache wird Ihre Identität geprüft, sowie die für die Ausstellung des neuen Passes notwendigen Daten erfasst. Hier bezahlen Sie Ihren Pass direkt

Ausweisart Erwachsene Kinder 0 - 18 Jahre
 
Kosten
Biometrischer Pass
CHF 140.00 CHF 60.00
 
Gültigkeit
Biometrischer Pass
10 Jahre 5 Jahre


Zuzüglich Portokosten pro Ausweis Fr. 5.—

Verlust
Jeder Verlust der Identitätskarte oder des Passes ist bei der Polizei anzuzeigen. Weiter Informationen hier.

Provisorischer Pass
Der provisorische Pass kann im Kantonalen Ausweiszentrum in Sitten oder wie bis jetzt bei den Flughäfen beantragt werden. Der prov. Pass gilt nicht für die visumsfreie Einreise in die USA und nach Qatar.

Kontakt Passstelle Sitten
Ausweiszentrum
Bahnhofstrasse 39
1951 Sitten

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag   08.30 - 11.30, 13.30 - 17.00
Mittwoch   08.30 - 18.00
 
Telefon: 027 / 606 55 90
Fax: 027 / 606 55 57
E-Mail: spm-pass@admin.vs.ch
Karte: http://map.search.ch/sion/av.de-la-gare-39

 
Informationen Schweizerpass
Kontakt Ausweiszentrum Sitten


Ausweise für ausländische Staatsangehörige
Die Bewilligungs- und Verlängerungsgesuche für ausländische Staatsangehörige werden durch das Einwohneramt bearbeitet.

Online Bestellung von Formularen
Klicken Sie auf das gewünschte Formular, um dieses online zu bestellen.

  • Wohnsitzbestätigung zum Wochenaufenthalt
  • Wohnsitzbestätigung allgemein
  • Leumunds-/Handlungsfähigkeitszeugnis
  • Bestellung Strafregisterauszug

  • Zivilstandsamt
    Die Eheschliessung

    Haben Sie den Entschluss gefasst, einander zu heiraten, wenden Sie sich an das Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams. Nachfolgend finden Sie einige Hinweise, wie die Heirat vorbereitet und die Trauung vollzogen wird.

    Welches sind die Voraussetzungen zur Ehe?

    Damit Sie heiraten können, müssen Sie nach Gesetz beide volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sein. Auch dürfen Braut und Bräutigam nicht nahe miteinander verwandt sein. So ist etwa die Ehe zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern ebenso ausgeschlossen wie zwischen Stiefelternteil und Stiefkind. Sind Sie bevormundet, muss Ihre Vormundin bzw. Ihr Vormund der Heirat zustimmen.

    Wie wird die Heirat vorbereitet?

    Für die Trauung reichen Sie beim Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams ein Gesuch ein, dem Sie bestimmte Dokumente beilegen müssen.

    Sind Sie Schweizerin oder Schweizer handelt es sich um:
    • eine Wohnsitzbescheinigung (ausgestellt von der Einwohnerkontrolle bzw. vom Personenmeldeamt),
    • einen Personenstandsausweis oder einen Familienausweis (ausgestellt vom Zivilstandsamt des Heimatortes)
    Als Ausländerin oder Ausländer müssen Sie in der Regel folgende Papiere einreichen:
    • eine Wohnsitzbescheinigung, den Ausländerausweis, Ihren Pass
    • Dokumente über Geburt, Geschlecht, Namen, Familienzugehörigkeit, Zivilstand und Staatsangehörigkeit.

    Nachdem Sie das Gesuch und die Unterlagen übergeben haben, müssen Sie der Zivilstandsbeamtin bzw. dem Zivilstandsbeamten persönlich erklären, dass Sie alle Heiratsvoraussetzungen erfüllen und dass keine Ehehindernisse vorliegen. Daraufhin prüft das Zivilstandsamt Ihr Gesuch und teilt Ihnen schriftlich mit, ob die Trauung erfolgen kann. Wünschen Sie nicht auf demjenigen Zivilstandsamt getraut zu werden, das Ihr Gesuch prüft, wird Ihnen die hierfür erforderliche Trauungsermächtigung ausgestellt

    Wie verläuft die Trauung?

    Ort und Zeitpunkt:

    Die zivile Trauung findet in einem amtlichen Trauungslokal des von Ihnen ausgewählten Zivilstandsamtes statt, und zwar frühestens zehn Tage und spätestens drei Monate, nachdem Ihnen mitgeteilt wurde, dass die Heirat erfolgen kann.

    Das Jawort

    Die zivile Trauung ist öffentlich und findet in Anwesenheit von zwei mündigen Zeugen statt, die Sie selbst bestimmen. Im Trauungslokal fragt Sie die Zivilstandsbeamtin bzw. der Zivilstandsbeamte, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Bejahen Sie beide die Frage, wird die Ehe als geschlossen erklärt. Danach müssen Sie und Ihre Trauzeugen die "Bestätigung der Eheschliessung" unterzeichnen. Unmittelbar nach der Trauung erhalten Sie einen Familienausweis.

    Die kirchliche Trauung

    Es steht Ihnen frei, sich auch kirchlich trauen zu lassen. Die kirchliche Hochzeit darf jedoch erst nach der Ziviltrauung stattfinden.

    Bestellungen
    • Personenstandsausweis
    • Familienausweis
    • Heimatschein
    • Geburtsurkunde
    • Todesurkunde
    • Formular Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung PDF
    • Eheurkunde
    • Formular Gesuch für die Eintragung einer Partnerschaft PDF
    Formulare bestellen

    Auskunft

    Für alle näheren Auskünfte oder für ein persönliches Gespräch wenden Sie sich bitte an:

    Zivilstandsamt des Kreises Brig-Glis
    Alte Simplonstrasse 26
    Postfach
    3900 Brig-Glis
    Telefon 027 / 924 96 40
    Fax 027 / 924 96 41
    Email: zivilstandsamt-brig-glis@admin.vs.ch

    Weitere Auskünfte erhalten Sie auch unter:   EAZW

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