Die Eheschliessung
Haben Sie den Entschluss gefasst, einander zu heiraten, wenden Sie sich an das Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams. Nachfolgend finden Sie einige Hinweise, wie die Heirat vorbereitet und die Trauung vollzogen wird.
Welches sind die Voraussetzungen zur Ehe?
Damit Sie heiraten können, müssen Sie nach Gesetz beide volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sein. Auch dürfen Braut und Bräutigam nicht nahe miteinander verwandt sein. So ist etwa die Ehe zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern ebenso ausgeschlossen wie zwischen Stiefelternteil und Stiefkind. Sind Sie bevormundet, muss Ihre Vormundin bzw. Ihr Vormund der Heirat zustimmen.
Wie wird die Heirat vorbereitet?
Für die Trauung reichen Sie beim Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams ein Gesuch ein, dem Sie bestimmte Dokumente beilegen müssen.
Sind Sie Schweizerin oder Schweizer handelt es sich um:
- eine Wohnsitzbescheinigung (ausgestellt von der Einwohnerkontrolle bzw. vom Personenmeldeamt),
- einen Personenstandsausweis oder einen Familienausweis (ausgestellt vom Zivilstandsamt des Heimatortes)
Als Ausländerin oder Ausländer müssen Sie in der Regel folgende Papiere einreichen:
- eine Wohnsitzbescheinigung, den Ausländerausweis, Ihren Pass
- Dokumente über Geburt, Geschlecht, Namen, Familienzugehörigkeit, Zivilstand und Staatsangehörigkeit.
Nachdem Sie das Gesuch und die Unterlagen übergeben haben, müssen Sie der Zivilstandsbeamtin bzw. dem Zivilstandsbeamten persönlich erklären, dass Sie alle Heiratsvoraussetzungen erfüllen und dass keine Ehehindernisse vorliegen. Daraufhin prüft das Zivilstandsamt Ihr Gesuch und teilt Ihnen schriftlich mit, ob die Trauung erfolgen kann. Wünschen Sie nicht auf demjenigen Zivilstandsamt getraut zu werden, das Ihr Gesuch prüft, wird Ihnen die hierfür erforderliche Trauungsermächtigung ausgestellt
Wie verläuft die Trauung?
Ort und Zeitpunkt:
Die zivile Trauung findet in einem amtlichen Trauungslokal des von Ihnen ausgewählten Zivilstandsamtes statt, und zwar frühestens zehn Tage und spätestens drei Monate, nachdem Ihnen mitgeteilt wurde, dass die Heirat erfolgen kann.
Das Jawort
Die zivile Trauung ist öffentlich und findet in Anwesenheit von zwei mündigen Zeugen statt, die Sie selbst bestimmen. Im Trauungslokal fragt Sie die Zivilstandsbeamtin bzw. der Zivilstandsbeamte, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Bejahen Sie beide die Frage, wird die Ehe als geschlossen erklärt. Danach müssen Sie und Ihre Trauzeugen die "Bestätigung der Eheschliessung" unterzeichnen. Unmittelbar nach der Trauung erhalten Sie einen Familienausweis.
Die kirchliche Trauung
Es steht Ihnen frei, sich auch kirchlich trauen zu lassen. Die kirchliche Hochzeit darf jedoch erst nach der Ziviltrauung stattfinden.
Bestellungen
- Personenstandsausweis
- Familienausweis
- Heimatschein
- Geburtsurkunde
- Todesurkunde
- Formular Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung PDF
- Eheurkunde
- Formular Gesuch für die Eintragung einer Partnerschaft PDF
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Auskunft
Für alle näheren Auskünfte oder für ein persönliches Gespräch wenden Sie sich bitte an:
Zivilstandsamt des Kreises Brig-Glis
Alte Simplonstrasse 26
Postfach
3900 Brig-Glis
Telefon 027 / 924 96 40
Fax 027 / 924 96 41
Email: zivilstandsamt-brig-glis@admin.vs.ch
Weitere Auskünfte erhalten Sie auch unter:
EAZW
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